Bundestag
Der Bundestag ist die Volksvertretung des deutschen Volkes. Er ist das gesetzgebende Organ in Deutschland. Der Begriff Bundestag liegt darin begründet, dass das Parlament früher einen Tag lang zusammenkam, um über wichtige Angelegenheiten zu debattieren. Der deutsche Bundestag ist das einzige Verfassungsorgan, das direkt durch das deutsche Volk gewählt wird (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz). Die Wahl findet als personalisierte Verhältniswahl statt, die nach den Wahlgrundsätzen durchgeführt wird.
Gesetzgebung: erlässt, schafft und ändert Gesetze, die Verfassung oder das Grundgesetz (unter Mitwirkung des Bundesrats)
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